Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten, oder mit deren Genehmigung aufgestellten Plakattafeln, Plakatsäulen oder Flächen angebracht werden.
Plakatierungsgenehmigungen werden von uns nach Prüfung des Antrages für maximal 14 Tage und maximal 6 Plakate in der Größe bis DIN A1 ausgestellt, hierfür werden Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 Euro erhoben.