Zollverwaltung; Allgemeine Informationen

Die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie diverser Verkehrsteuern gehört zu den Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung, also des Bundesfinanzministeriums als oberste Dienstbehörde und seinen nachgeordneten Behörden (Generalzolldirektion, Hauptzollämter, Zollämter).

Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern (Luftverkehrsteuer) und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundesfinanzverwaltung (siehe „Weiterführende Links“).

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