Verkündungsplattform; Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen

Auf der Verkündungsplattform Bayern (VKP) können das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) seit 1945 sowie das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) kostenlos online abgerufen werden. Das BayMBl. wird auf dieser Seite amtlich in elektronischer Form bekannt gemacht. Die amtliche Fassung des GVBl. ist die Druckausgabe. Auf der VKP wird das GVBl. nachrichtlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Außerdem können auf der Plattform eine weiterführende Dokumentation des Landesrechts sowie die von 2009 bis 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter abgerufen werden.

Auf der „Verkündungsplattform Bayern“ werden Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen des Freistaats Bayern über eine zentrale, fest eingerichtete Plattform im Internet veröffentlicht.


Das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)  – nachrichtliche Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen


Auf der Verkündungsplattform Bayern wird eine elektronische Fassung aller Ausgaben des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.) zurück bis ins Jahr 1945 nachrichtlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die amtlich verkündete Fassung der Gesetze, Verordnungen und weiterer Inhalte des GVBl. ist weiterhin die Druckfassung. Diese vertreibt der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH. Sie können einzelne GVBl-Ausgaben unmittelbar aufrufen oder die Titel- und Volltextsuche verwenden. Die jeweilige Norm ist auf die gültige Gesamtausgabe im Bürgerservice BAYERN.RECHT verlinkt.


Die Dokumentation des Landesrechts wird durch ein Digitalisat der Bayerischen Rechtssammlung vervollständigt, die durch das Gesetz über die Sammlung des bayerischen Landesrechts (Bayerisches Rechtssammlungsgesetz – BayRSG) vom 10. November 1983 (GVBl. S. 1013) das bayerische Landesrecht zum Stichtag 1. Januar 1983 im Sinn einer Positivliste vollständig umschreibt. Alle späteren Rechtsänderungen sind in Fortführungsnachweisen aufgeführt, die damit die Brücke zwischen dem Rechtsstand am 1. Januar 1983 und dem heute geltenden Recht schlagen. Die Fortführungsnachweise von 1983 bis heute sind in der Verkündungsplattform unter dem jeweiligen Jahrgang des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes eingestellt.


Das Bayerische Ministerialblatt – amtliche Bekanntmachung von Verwaltungsvorschriften


Im Unterschied zu den Inhalten des GVBl. werden Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern in elektronischer Fassung amtlich bekannt gemacht. Das Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung ist seit 1. Januar 2019 das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.). Es ersetzt die bisherigen vier Amts- und Ministerialblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.). Das BayMBl. wird auf dieser Seite amtlich in elektronischer Form bekannt gemacht. Sie finden auf der Verkündungsplattform Bayern außerdem eine weiterführende Dokumentation des Landesrechts sowie die bis Ende 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter zurück bis 2009. Die Bekanntmachungen im BayMBl. erscheinen einzeln, in der Regel mittwochs. Sie werden auf der Verkündungsplattform elektronisch amtlich als PDF-Datei bekannt gemacht.


Unter den weiterführenden Links können Sie die einzelnen, fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen anwählen sowie eine Titel- oder Volltextsuche nutzen.


Alle elektronischen Dokumente des GVBl., BayMBl. und der von 2009 bis 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.


Infodienst


Mit einem kostenfreien Info-Dienst wird per E-Mail oder RSS-Feed auf die Verkündung neuer Verwaltungsvorschriften und sonstiger Bekanntmachungen sowie neuer Gesetz- und Verordnungsblätter hingewiesen. Ein Link führt Sie zur jeweiligen Veröffentlichung.


Die „Verkündungsplattform Bayern“ wird im Auftrag der Bayerischen Staatskanzlei betrieben. Die technische Umsetzung leistet die Bayerische Staatsbibliothek. 

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