Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der allgemeinen Technologien, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.
Zweck
Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.
Gegenstand
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben) von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten (Pauschalen),
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
- sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.
Art- und Umfang
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt für Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-)Vorhabens, sie erhöht sich um 10 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt die Beihilfeintensität bis zu 50 Prozent.