Studium; Musikhochschulen

Musikhochschulstudiengänge verbinden Lehre und künstlerisch-praktische Tätigkeit zu einer vornehmlich auf die Kunstausübung und/oder die Pädagogik ausgerichteten Ausbildung. Sie bereiten auf eine berufliche Tätigkeit vor, welche die Anwendung künstlerisch-praktischer Fertigkeiten und pädagogischer Befähigung erfordert.
Die Hochschulen für Musik vermitteln eine Ausbildung, die zur selbständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher und pädagogischer Methoden und Erkenntnisse und zu künstlerisch-praktischer Tätigkeit befähigt. In Musikwissenschaft und Musikpädagogik haben sie das Recht der Promotion.

Die künstlerische Ausbildung erfolgt u.a.

  • im instrumentalen und vokalen Bereich,
  • in Komposition,
  • im Dirigieren,
  • in Kirchenmusik,
  • im Gesang,
  • im Musical,
  • im Schauspiel,
  • in Regie und
  • in Tanz und Ballett.

Die pädagogische Ausbildung dient der Heranbildung von Musiklehrern an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Musik, von Musiklehrern an Musikschulen und in freier Unterrichtstätigkeit und von Ballettpädagogen. Zusatzangebote in den Neuen Medien (Computer, Internet) und anderen Bereichen (Jazz, Kulturmanagement u.a.) ergänzen das Ausbildungsangebot.

Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule.

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