Selbstständige; Soziale Sicherung in der sozialen Pflegeversicherung
20.01.2020
Soweit Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind sie in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.
§ 22 Sozialgesetzbuch XI
Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen