Röntgenanlagen und medizinisch-technische Geräte; Überprüfung

Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von medizinisch- technischen Geräten und von Röntgenanlagen. Das Landesamt für Umwelt überwacht die Röntgenhybridgeräte.

Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sowie des Landesamts für Umwelt ist es darauf hinzuwirken, dass bei der Anwendung von Röntgenstrahlung, die Strahlenbelastung von Beschäftigten, Ärzten und Patienten so gering wie möglich gehalten wird.


Die Gewerbeaufsicht und das Landesamt für Umwelt


  • genehmigen den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, soweit dafür nicht eine rechtzeitige Anzeige vorgesehen ist,
  • überwachen den ordnungsgemäßen Betrieb der Röntgeneinrichtungen,
  • verfolgen die Durchführung der vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen,
  • prüfen die Einhaltung der Strahlendosisgrenzwerte der mit dem Betrieb der Röntgeneinrichtungen betrauten Personen und
  • kontrollieren die Fachkunde und Kenntnisse des Röntgenpersonals.


Beim Betrieb von medizinisch-technischen Geräten ist es Aufgabe des Betreibers dafür zu sorgen, dass weder Anwender noch Patienten durch den Betrieb der Medizinprodukte gefährdet werden. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Betriebsvorschriften und der sicherheitstechnischen Kontrollen durch den Betreiber für den Einsatz von medizinisch-technischen Geräten, wie z. B. Ultraschallgeräten, medizinischen Lasern, Infusionspumpen aber auch von elektrisch verstellbaren Pflegebetten, die ebenfalls unter den Begriff der medizinisch-technischen Geräte fallen.

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