Rentenversicherung; Sterbevierteljahr
20.01.2020
In der Rentenversicherung erhält nach dem Tod des Versicherten der hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Kalendermonate die volle Versichertenrente, aus der sich die Witwen(r)rente ableitet.
§ 67 Sozialgesetzbuch VI