Renten
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Alterssicherung der Landwirte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Rentenantrag, Wartezeit) bei Versicherungsfällen infolge von Krankheit und bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen unterschiedliche Rentenleistungen. Renten können auch Kriegsopfern sowie besonderen Personengruppen (Vertriebene, Aussiedler) im Rahmen des Lastenausgleichs gewährt werden. Betriebsrenten siehe Betriebliche Altersversorgung
Es können folgende Rentenarten gezahlt werden:
Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente als Rente wegen voller oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erziehungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrenten (Hinterbliebene, Hilfen für)
Knappschaftsversicherung
Wie Rentenversicherung sowie Knappschaftsversicherung (Knappschaftliche Rentenversicherung)
Unfallversicherung
Verletzten- und Berufskrankheitenrente von Amts wegen, Hinterbliebenenrente (Hinterbliebene, Hilfen für)
Alterssicherung der Landwirte
Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente, Überbrückungsgeld (siehe Alterssicherung der Landwirte)
Kriegsopferversorgung
Kriegsopferrenten, (siehe auch Hinterbliebene, Hilfen für)
Lastenausgleich
Im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten siehe auch
Abtretung, Auslandsaufenthalt, Rentenanpassung, Rentenberechnung, Sterbemonat
Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt; Bundesausgleichsamt (Kriegsschadensrente)