Renten

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Alterssicherung der Landwirte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Rentenantrag, Wartezeit) bei Versicherungsfällen infolge von Krankheit und bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen unterschiedliche Rentenleistungen. Renten können auch Kriegsopfern sowie besonderen Personengruppen (Vertriebene, Aussiedler) im Rahmen des Lastenausgleichs gewährt werden. Betriebsrenten siehe Betriebliche Altersversorgung


Es können folgende Rentenarten gezahlt werden:


Rentenversicherung


Erwerbsminderungsrente als Rente wegen voller oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erziehungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrenten (Hinterbliebene, Hilfen für)


Knappschaftsversicherung


Wie Rentenversicherung sowie Knappschaftsversicherung (Knappschaftliche Rentenversicherung)


Unfallversicherung


Verletzten- und Berufskrankheitenrente von Amts wegen, Hinterbliebenenrente (Hinterbliebene, Hilfen für)


Alterssicherung der Landwirte


Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente, Überbrückungsgeld (siehe Alterssicherung der Landwirte)


Kriegsopferversorgung


Kriegsopferrenten, (siehe auch Hinterbliebene, Hilfen für)


Lastenausgleich


Kriegsschadenrente


Im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten siehe auch

Abtretung, Auslandsaufenthalt, Rentenanpassung, Rentenberechnung, Sterbemonat


Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt; Bundesausgleichsamt (Kriegsschadensrente)

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