Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
20.01.2020
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den Beruf des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Zulassung als psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landespsychotherapeutenkammer.