Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz

Der Freistaat Bayern ersetzt für Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen einen Teil des Schulgeldes.

Für Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs ersetzt der Freistaat Bayern den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern das Schulgeld bis zum Betrag von 106,00 Euro je Unterrichtsmonat. Für Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule der genannten Schularten besuchen, ersetzt der Staat das Schulgeld bis zu 70 % des Schulgeldersatzes für staatlich anerkannte Schulen.


Die Beantragung erfolgt nach § 22 Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) durch die jeweilige Schule.

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