Pflegeberatung; Durchführung

Verschiedene Stellen bieten eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.

Für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen bieten folgende Stellen kostenlose Beratung an (zum Teil auch für Akteure zum Aufbau von Angeboten):


  • Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Pflegeservice Bayern als kassenübergreifende telefonische Erstanlaufstelle durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen (Telefonnummer: 0800-7721111)
  • MDK Bayern – insbesondere bei Fragen zur Begutachtung und zum Pflegegutachten (Telefonnummer 0911-65068555)
  • Compass private Pflegeberatung GmbH im Auftrag der privaten Pflegeversicherungsunternehmen
  • Pflegestützpunkte
  • Fachstellen für pflegende Angehörige
  • Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
  • Landratsämter und kreisfreie Städte
  • Bezirke
  • Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung


Pflegeberatung durch die Pflegekassen


Aufgabe der Pflegeberatung durch die Pflegekassen (§ 7a SGB XI) ist es insbesondere:


  • den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf der oder des Pflegebedürftigen zu erfassen und zu analysieren,
  • einen Versorgungsplan zu erstellen,
  • auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinzuwirken,
  • den Versorgungsplan gegebenenfalls anzupassen,
  • über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.


Pflegestützpunkte


Die Pflegestützpunkte, die durch die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und auch den Bezirken errichtet werden können,


  • bieten umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote und leisten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen und
  • sorgen für die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.


Fachstellen für pflegende Angehörige


Die Fachstellen sollen durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen pflegebedürftiger Menschen verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden. Darüber hinaus bieten viele Fachstellen für pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen sowie ehrenamtliche Helferkreise, an.


Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern


Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema „Demenz“ in Bayern. Sie unterstützt den Wissenstransfer sowie den weiteren Auf- und Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Darüber hinaus fungiert sie als Anlaufstelle für unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise die Fachstellen für pflegende Angehörige und die Pflegestützpunkte.


Auskunft durch Landratsämter und kreisfreie Städte


Die Auskunft durch die Landratsämter und kreisfreien Städte erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können.


 

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