Offenes Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung
Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.
Zweck
Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
Gegenstand
Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.
Art- und Höhe
Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 22.250,00 und 35.950,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 28.400,00 und 42.100,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 6.150,00 Euro.
Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 5.600,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 11.200,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 5.600,00 Euro enthalten ist.
Zuwendungsempfänger
Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.