Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot
20.01.2020
Von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden.
Die Befreiung wird benötigt, wenn von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung wie insbesondere,
- bauliche Anlagen zu errichten
- Pflanzen oder Bestandteile zu entnehmen
- freilebende Tiere zu stören, zu entnehmen oder zu töten
- zu zelten
- Feuer zu machen
- Volksläufe, Volksmärsche oder vergleichbare organisierte Veranstaltungen abzuhalten
- zu lärmen oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen
- markierte Wege zu verlassen
- Sachen im Gelände zu lagern
abgewichen werden soll.