Medizinische Gutachten und Zeugnisse; Erstellung

Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte erstellt auf der Grundlage von verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften medizinische Gutachten und Zeugnisse.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden z.B. erstellt: 

  • zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Beamten
  • zu Beihilfefragestellungen
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • zur Vorlage bei der Einkommenssteuererklärung (Aufwendungen für Kuren)
  • Sozialhilfegutachten
  • Begutachtung von Asylbewerbern
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