Medizinische Gutachten und Zeugnisse; Erstellung
20.01.2020
Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte erstellt auf der Grundlage von verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften medizinische Gutachten und Zeugnisse.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden z.B. erstellt:
- zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Beamten
- zu Beihilfefragestellungen
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- zur Vorlage bei der Einkommenssteuererklärung (Aufwendungen für Kuren)
- Sozialhilfegutachten
- Begutachtung von Asylbewerbern