Kreisheimatpflege; Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes

Die Aufgaben der Heimatpflege sind auf Erhaltung und auf Gestaltung gerichtet. In der Vergangenheit geschaffene Werte sollen bewahrt und gepflegt werden, Neues soll sich in das Vorhandene einfügen. Den vielfältigen Aufgaben der Heimatpflege widmen sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten amtlich bestellte, ehrenamtlich tätige Heimatpfleger (Kreisheimatpfleger bzw. Stadtheimatpfleger).

Der Aufgabenbereich des Kreis- bzw. Stadtheimatpflegers umfasst insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung der Denkmalschutzbehörden und des Landesamts für Denkmalpflege in denkmalschutzrechtlichen Fragen
  • Beteiligung im Planungs- und Bauwesen
  • Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
  • Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen
  • Erziehung zum Heimatgedanken (z. B. durch Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, heimatgeschichtliche und heimatkundliche Veröffentlichungen)
  • Zusammenarbeit mit den hauptamtlich tätigen Bezirksheimatpflegern
  • Zusammenwirken mit anderen von der Heimatpflege tangierten Stellen, wie z. B. kirchlichen Stellen, Archivpflegern, wissenschaftlichen Institutionen, staatlichen Museen und Sammlungen, Fachkräften des Naturschutzes, regionalen Heimatverbände, Schulen, etc.

In größeren Landkreisen/kreisfreien Städten werden häufig mehrere Heimatpfleger bestellt, damit alle Aufgabengebiete gleichmäßig betreut werden können. In diesem Fall werden die Zuständigkeitsbereiche der Heimatpfleger geographisch oder nach fachlichen Gesichtspunkten abgegrenzt.

In Bayern sind die Heimatpfleger in der Regel Vertrauensleute des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege, der mit staatlicher Förderung öffentliche Aufgaben gemäß Art. 141 Bayerische Verfassung erfüllt.

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