Jagdkataster; Erstellung
Die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellen das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.
Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird vom zuständigen staatlichen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.
In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie
- die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
- die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
- das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.
Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.