Gefahrgutbeförderung auf der Straße; Beratung und Überwachung

Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind.

Von einigen Gütern, die im Rahmen des Warenverkehrs transportiert werden, gehen erhebliche Risiken für Fahrpersonal, Allgemeinheit, Umwelt und Rettungskräfte aus. Unfälle können hier unter Umständen zu Katastrophen führen.


Gefährliche Güter sind z. B. brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe, Chemikalien, Krankenhausabfälle oder infektiöses Material. Für den Transport dieser Güter existieren daher besondere Vorschriften.


Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind in Bayern für die Überwachung der Vorschriften des Verkehrsträgers Straße im Unternehmen zuständig.


Gefährliche Güter müssen sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet (z.B. Explosivstoffe, Druckgase, brennbare Flüssigkeiten) und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.


Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährliche Güter befördern, verladen, versenden, etc., müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der für diese Aufgabe speziell geschult ist. Innerhalb der Betriebe überwacht die Gewerbeaufsicht die Einhaltung der Beförderungsvorschriften und trägt damit verantwortlich maßgeblich zum Schutz der Öffentlichkeit und der Umwelt bei.


Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen


  • sind fachliche Ansprechstelle der von den Betrieben zu bestellenden Gefahrgutbeauftragten
  • beraten  die am Gefahrguttransport Beteiligten, wie z.B. Absender, Beförderer, Fahrzeugführer etc.
  • überwachen die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in den Betrieben für den Verkehrsträger Straße.
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