Förderschule; Schulaufsicht und Beratung
20.01.2020
Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern – zugeordnet nach Förderbedarf – direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.
Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.