Flurkarte; Beantragung eines Katasterauszugs

Die Flurkarte – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.
Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

Die Flurkarte, in ihrer digitalen Form “Digitale Flurkarte“ genannt, ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.


Die „Digitale Flurkarte“ (DFK) enthält:


  • Grenzen und Nummern der Flurstücke,
  • Gebäude einschließlich der Hausnummern,
  • Nutzungsarten des Bodens,
  • die Gewässer,
  • ausgewählte topographische Informationen,
  • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.),
  • Straßennamen.


Einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte benötigen Sie u.a. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde bei Bauanträgen. Einen solchen Auszug aus der Flurkarte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.



Die Bayerische Vermessungsverwaltung bietet u.a. für Banken, Versicherungen, Notare sowie Ingenieur- und Planungsbüros einen Online-Zugriff auf die Digitale Flurkarte an. Über den Online-Service „GeodatenOnline“ können Sie tagesaktuelle Daten der Digitalen Flurkarte innerhalb weniger Minuten online beziehen (Link siehe „Weiterführende Links“). Über das Geoportal der Bayerischen Vermessungsverwaltung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang zum Online-Dienst.

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