Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Öffentliche Bestellung und Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Dolmetscher und Übersetzer können sich in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eintragen lassen. Diese Datenbank bildet die Grundlage für Gerichte und Behörden bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.
Dolmetscher und Übersetzer werden in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen, wenn sie öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Die Eintragung und die Beeidigung wird von den Präsidenten der Landgerichte durchgeführt.

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