Breitband; Beantragung einer Förderung

Der konsequente Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze sorgt dafür, eine digitale Spaltung Bayerns zu verhindern. Schnelles Internet schafft im Flächenland Bayern die Voraussetzung dafür, auch im digitalen Zeitalter mit immer höheren Bandbreiten weiter gerade in ländlichen Regionen ihre Zukunft zu sichern. Auch für junge Familien ist ein Breitbandanschluss grundlegend für die Entscheidung, wo sie sich niederlassen.

Zweck


Eine leistungsfähige, flächendeckende Internetversorgung – vor allem auch in den ländlichen Regionen Bayerns – ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Deswegen wurde nach der Übernahme der Verantwortung vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Oktober 2013 intensiv an einer Verbesserung der Breitbandförderung für die bayerischen Kommunen gearbeitet.


Die nun seit Juli 2014 geltende verbesserte Förderrichtlinie bietet die große Chance für Kommunen, sich für die digitale Zukunft zu rüsten. Der Freistaat Bayern verfügt über ein deutschlandweit einmaliges Breitband-Förderprogramm und stellt bis zu 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau schnellerer Internetverbindungen bereit.


Damit soll in allen Teilen Bayerns, in jeder Gemeinde und vor allem im ländlichen Raum, schnelles Internet verfügbar werden. Ausbauziel sind 50 Mbit/s, jeder Anschluss im Erschließungsgebiet muss zumindest mit 30 Mbit/s versorgt werden. Die Gemeinden können auch höhere Bandbreiten fordern und erhalten damit, beispielsweise in Gewerbegebieten, einen Glasfaserausbau bis in die Gebäude (FTTB). Viele Gemeinden nutzen bereits diese Möglichkeit, in besonders zukunftssichere Technologien zu investieren.


Motor des Breitbandausbaus sind die Kommunen. Diesen stehen die Breitbandmanager – ein Berater je Landkreis am jeweils zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – beratend zur Seite. Das Bayerische Breitbandzentrum Amberg koordiniert die Beratung bayernweit und ist Ansprechpartner für die Netzbetreiber, planende Ingenieurbüros, Breitbandmanager und Kommunen.


Als sinnvolle Ergänzung zum bayerischen Förderverfahren steht den Gemeinden das im November 2015 gestartete Bundesförderverfahren zur Verfügung. Um die niederigen Bundesfördersätze auf bayerisches Niveau zu heben, stellt der Freitstaat schnell und unbürokratisch Fördermittel zur Kofinanzierung zur Verfügung. Der Förderhöchstbetrag für die Kofinanzierung je Gemeinde bemisst sich nach dem doppelten, im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung maßgeblichen Förderhöchstbetrag. Die Festlegung des Förderhöchstbetrages im Einzelfall erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.


Gegenstand


Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, die sich ergibt, indem von den Investitionskosten und den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden.


Art und Höhe


Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beträgt mindestens 500.000 EUR und maximal 950.000 €, der Fördersatz bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 90 %. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 50.000 € für jede der beteiligten Gemeinden. Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde Förderungen bis zur doppelten Höhe ihres individuellen Förderhöchstbetrages gewährt werden („Höfebonus“). Die Festlegung des Förderhöchstbetrages im Einzelfall erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.


 


 


Weiterführende Informationen finden Sie auf dem zentralen Onlineportal des Bayerischen Breitbandzentrums Amberg (siehe „Weiterführende Links“). 

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