Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.

Art und Höhe

Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt. 

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