Behinderte Kinder, Frühförderung und Frühbehandlung

Frühförderung ist ein System von Hilfeangeboten, dessen Aufgaben in der Früherkennung, der Beratung und Begleitung von Eltern, der Frühdiagnostik und der frühen Förderung von in ihrer Entwicklung gefährdeten Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter bestehen.


Der rechtzeitigen Erkennung von Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen, von drohenden oder bestehenden Behinderungen kommt bei Kindern vordringliche Bedeutung zu. Die Früherkennung ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen der Frühförderung rechtzeitig eingeleitet werden können. Maßnahmen der Früherkennung sind die in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Sozialhilfe oder in der Kriegsopferfürsorge vorgesehenen Untersuchungen (Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur).


Maßnahmen der Frühförderung leisten Hilfestellung beim Erlernen des Gebrauchs der Sinne, bei der Entwicklung der körperlichen Beweglichkeit, der emotionalen und kognitiven Entwicklung, beim Sprachaufbau und der Sprachentwicklung, beim Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie bei der Entwicklung sozialen Verhaltens. Auch soll die persönliche Entwicklung des behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindes ganzheitlich gefördert und dadurch eine Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglicht bzw. erleichtert werden. Die Leistungen umfassen jeweils auch die Beratung und Begleitung der Eltern oder anderer Bezugspersonen.


Im Rahmen eines ganzheitlichen Förderkonzepts, das familienorientiert und interdisziplinär ausgerichtet ist (Komplexleistung, Frühförderung), werden nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes


  • ärztliche Maßnahmen (Pädiater, Orthopäden, Chirurgen, Neurologen usw.),
  • medizinisch-therapeutische Maßnahmen (Krankengymnasten, Logopäden, Beschäftigungstherapeuten usw.),
  • pädagogische Maßnahmen (Diplompädagogen, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen usw.),
  • psychologische Maßnahmen (Diplompsychologen, Psychotherapeuten)


durchgeführt.


Die Komplexleistung Frühförderung wird von anerkannten interdisziplinären Frühförderstellen angeboten. Orte der Leistungserbringung der Komplexleistung Frühförderung können sein: die häusliche Umgebung, die Kindertageseinrichtung oder die interdisziplinäre Frühförderstelle.


Leistungen der Frühförderung und Frühbehandlung können beispielsweise auch in sozialpädiatrischen Zentren und Praxen niedergelassener Therapeuten erbracht werden.


§§ 11, 26-28, 31-33, 39, 40, 43, 43a Sozialgesetzbuch V, §§ 46, 48 76, 79 Sozialgesetzbuch IX, §§ 47, 53 ff. Sozialgesetzbuch XII, § 10 Absatz 6 Bundesversorgungsgesetz, § 27d Bundesversorgungsgesetz i.V.m. §§ 47, 53 ff. Sozialgesetzbuch XII, Frühförderverordnung – FrühV


Gesetzliche Krankenkassen; Sozialhilfeverwaltungen; Kriegsopferfürsorgestellen und Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Gesundheits- und Schulämter; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle


www.familienland-bayern.de

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