Ausstellungen im Landratsamt; Bereitstellung von Räumen
20.01.2020
Landratsämter können eigene Räume für Ausstellungen zur Verfügung stellen.
Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.
Die Bereitstellung von Räumen für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise.