Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Nach § 44 AsylG sind die Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet. In Bayern ist dies durch Art. 2 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG) und § 4 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) umgesetzt. Zum 1. August 2018 wurden die Aufnahmeeinrichtungen in folgende ANKER umgewandelt:


  • ANKER Mittelfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Zirndorf (zugleich Zentrale Aufnahmeeinrichtung Bayern) sowie den Unterkunfts-Dependancen in Neuendettelsau und Nürnberg,
  • ANKER Oberbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie den Unterkunfts-Dependancen in Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, München und Waldkraiburg,
  • ANKER Niederbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Deggendorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching,
  • ANKER  Oberpfalz bestehend aus der ANKER-Einrichtung Regensburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Regensburg und Schwandorf,
  • ANKER  Oberfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Bamberg,
  • ANKER  Unterfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Geldersheim/Niederwerrn und
  • ANKER Schwaben bestehend aus der ANKER-Einrichtung Donauwörth sowie den Unterkunfts-Dependancen in Augsburg und Mering; ab 01.01.2020 ANKER Schwaben bestehend aus Behördenzentrum in Augsburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Augsburg, Mering sowie geplanten Unterkunfts-Dependancen in Neu-Ulm und Kempten.


Die Bestimmung des für die Aufnahme eines Ausländers zuständigen ANKERs richtet sich nach § 46 AsylG. Die Zuständigkeit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung bestimmter Aufnahmequoten, der Verfügbarkeit freier Aufnahmeplätze, sowie der Zuständigkeiten der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich der Bearbeitung der Asylanträge. Dies erfolgt unter Anwendung des IT-gestützten Verteilsystems EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden).

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