Alte und pflegebedürftige Menschen; Beantragung von Hilfen zur Tagespflege

Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Pflegeeinrichtungen, die nur während des Tages ältere Menschen betreuen, Hilfe zur Pflege gewähren.

Die Bezirke helfen Menschen, die in ihrer eigenen (Miet-)Wohnung wohnen, aber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden.

Die Höhe der übernommenen Kosten ist jeweils davon abhängig, inwieweit die Nutzer der Tagespflege den Aufenthalt aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, bzw. aus sonstigen Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung) selbst bezahlen können.

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