Zuschlag, Abnahme und Bezahlung
15.01.2020
Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.
Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.