Gefahrenabwehr und Sicherheit
15.01.2020
Um im Not- oder Katastrophenfall (z. B. bei Großbrand, Überschwemmung oder Flugzeugabsturz) rasch helfen zu können, trifft die öffentliche Verwaltung die notwendigen Vorkehrungen.
Um im Not- oder Katastrophenfall (z. B. bei Großbrand, Überschwemmung oder Flugzeugabsturz) rasch helfen zu können, trifft die öffentliche Verwaltung die notwendigen Vorkehrungen.