Anmietung
15.01.2020
Wenn die Behörde selbst nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, können Grundstücke, Gebäude oder Räume angemietet werden, wenn dies wirtschaftlich ist.
Wenn die Behörde selbst nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, können Grundstücke, Gebäude oder Räume angemietet werden, wenn dies wirtschaftlich ist.