Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat für die Gemarkung Kleinostheim eine Bodenrichtwertfeststellung mit Bodenrichtwertzonen gem. § 196 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer Nr. 3.31, verlangt werden. Die Bodenrichtwerte und weitere Informationen der Vermessungsverwaltung stehen für jedermann unter der Internetseite
http://www.vboris.bayern.de zur Einsicht zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auch per
E-Mail: gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.
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