Durchführung von Vermessungsarbeiten

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinostheim zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen.

Um die Planung vorbereiten zu können, sind im maßgeblichen Bereich Vermessungsarbeiten erforderlich. Zur Durchführung dieser Vorarbeiten müssen in der Zeit von Mai 2024 bis voraussichtlich September 2024 Grundstücke der Gemarkung Kleinostheim zeitweise betreten werden

Im Einzelnen sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung: Kleinostheim

1162/1, 1163/2, 1163/6, 1163/7, 1165, 1176, 1176/1, 1176/3, 1186/7, 1186/8, 1186/10, 1186/14, 1186/15, 1186/16, 1186/17, 1212, 1212/1, 1212/2, 1212/5, 1400/8, 1413, 1450/2, 1450/3, 1456/2, 1640, 1641, 1677, 1680, 1681, 1735/2, 1736, 1739, 1742, 1743, 1744, 1762, 1762/1, 1768, 1770, 1772, 1777, 1778, 1781, 1782, 1784, 1810, 1814, 1820, 1822, 1851, 1851/3, 1851/5, 1852/15, 1852/17, 9697/4, 9697/5, 9697/6, 9697/7, 10308

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden.

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH durchgeführt werden. Die Ausführenden sind selbstverständlich angehalten, Flurschäden soweit wie möglich zu vermeiden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das zuständige Landratsamt Aschaffenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Autobahn GmbH die Entschädigung fest.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Meinert (Tel.: 0911/4621-457) oder Herrn Sitzmann (Tel.: 0911/4621-338) wenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei

Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordbayern
Flaschenhofstraße 55
90402 Nürnberg

erhoben werden.

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