Brennholz aus dem Gemeindewald
Ab sofort wird wieder Brennholz aus dem Gemeindewald verkauft. Folgende Varianten werden angeboten:
Industriestammholz (Langholz) zum Selbsteinschnitt an der Forststraße (Motorsägenschein zwingend erforderlich):
Hartlaubholz 70,00 € brutto/fm
Weichlaubholz 45,00 € brutto/fm
Nadelholz 45,00 € brutto/fm
Flächenlose:
Flächenlose werden nur an Selbstwerber mit Motorsägenschein der Module A und B vergeben. Die Selbstwerber müssen in der Lage sein, Bäume selbstständig, präzise und ohne Schäden am stehenden Bestand zu verursachen, zu fällen. Weiterhin ist die Verfügbarkeit einer Seilwinde oder eines Traktors von Vorteil. Die Einweisung erfolgt vor Ort durch den zuständigen Revierleiter. Wer letztendlich für die Aufarbeitung der Flächenlose in Frage kommt, wird vorab geprüft. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Flächenloses.
Hinweise:
- die maximale Bestellmenge wird auf 10 fm pro Haushalt begrenzt
- jeder Holzbesteller muss einen Anteil Nadelholz in seiner Zuteilungsmenge akzeptieren
- es besteht kein Anspruch auf Zuteilung der bestellten Holzmenge
- ein Weiterverkauf des Holzes ist nicht gestattet
- jeder Haushalt hat ein separates Bestellformular abzugeben
- sollten weitere Mengen Brennholz verfügbar sein, wird eine erneute Anmeldefrist veröffentlicht
Bestellmöglichkeiten:
- Eingabe über die Homepage der Gemeinde Kleinostheim
- Ausfüllen des Bestellscheins (erhältlich im Zimmer 15 des Rathauses Kleinostheim, Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim) und Abgabe ebendort bzw. per Einwurf in den Briefkasten z. Hd. Frau Rode
Anmeldefrist ist der 31.01.2025
GEMEINDE KLEINOSTHEIM