Beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die teilweise Erneuerung der Mainbrücke Stockstadt, BW 208a an der A 3 auf den unten genannten Grundstücken im Bereich der Gemarkung Kleinostheim

Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die teilweise Erneuerung der Mainbrücke Stockstadt, BW 208a an der A 3 auf den unten genannten Grundstücken im Bereich der Gemarkung Kleinostheim

Durchführung von Vermessungsarbeiten

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinostheim zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen.

Um die Planung vorbereiten zu können, sind im maßgeblichen Bereich Vermessungsarbeiten erforderlich. Zur Durchführung dieser Vorarbeiten müssen in der Zeit von Mai 2024 bis September 2024 Grundstücke der Gemarkung Kleinostheim zeitweise betreten werden

Im Einzelnen sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung: Kleinostheim

1162/1, 1163/2, 1163/6, 1163/7, 1165, 1176, 1176/1, 1176/3, 1186/7, 1186/8, 1186/10, 1186/14, 1186/15, 1186/16, 1186/17, 1212, 1212/1, 1212/2, 1212/5, 1400/8, 1413, 1450/2, 1450/3, 1456/2, 1640, 1641, 1677, 1680, 1681, 1735/2, 1736, 1739, 1742, 1743, 1744, 1762, 1762/1, 1768, 1770, 1772, 1777, 1778, 1781, 1782, 1784, 1810, 1814, 1820, 1822, 1851, 1851/3, 1851/5, 1852/15, 1852/17, 9697/4, 9697/5, 9697/6, 9697/7, 10308

Durch die Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Sie dienen lediglich als Planungsgrundlage.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden.

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH durchgeführt werden. Die Ausführenden sind selbstverständlich angehalten, Flurschäden soweit wie möglich zu vermeiden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden Ihnen in Geld entschädigt.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.04.2024 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist.

Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Falls es für das Grundstück einen Pächter bzw. einen sonstigen Nutzungsberechtigten gibt, bitten wir um Mitteilung von Name, Anschrift und ggf. Telefonnummer des Pächters bzw. des Nutzungsberechtigten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten und danken Ihnen für Ihre Bemühungen.

gez.                                                                      gez.                                                      

i.A. Felix Stadelmaier                                     i.A. Katrin Meinert

Abteilungsleiter                                                     Teamleiterin

Anlage

Übersichtsplan mit Vermessungsumgriff

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