Bauberatung

Im Zuge der Bebauung eines Grundstücks treten vielfältige Fragen auf:

  • Ist das Grundstück meiner Wahl mit einem Wohnhaus bebaubar?
  • Liegt mein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
  • Ist für die Aufnahme meiner Tätigkeit in meinem Gebäude eine Nutzungsänderung nach dem Baurecht erforderlich?
  • Kann ich ein Carport ohne Baugenehmigung aufstellen?

Diese und viele weitere Fragen werden Ihnen von der Bauabteilung beantwortet.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiter/innen der Bauverwaltung zu erörtern.

Für eine Bauberatung bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung, damit die Fragestellung bereits im Vorfeld erörtert und somit die Bauberatung optimal vorbereitet werden kann.

Ansprechpartnerin: Frau Ute Grol

Zimmer 18
Tel.: 06027/474-218
E-Mail: ute.grol@kleinostheim.de

Eine rechtsverbindliche Klärung von expliziten Fragen ist jedoch nur durch eine Bauvoranfrage möglich, die bei der Gemeinde Kleinostheim einzureichen ist und durch das Landratsamt Aschaffenburg beschieden wird.

Regelmäßiges Beratungsangebot durch die Gemeinde Kleinostheim und dem Landratsamt Aschaffenburg

Neben der gemeindlichen Bauberatung bietet die Bauverwaltung allen Bauwilligen und Architekten in regelmäßigen Abständen (ca. 6-8 Wochen) eine persönliche Beratung durch die Verwaltung und die Sachbearbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg an. Dabei können Fragen zu Planungen in Kleinostheim bereits vor der Erstellung eines Bauantrages abgeklärt werden.
Für die Beratung ist eine Voranmeldung mit Angabe des geplanten Vorhabens erforderlich.

Aktuelle Termine werden auf der Startseite unserer Homepage veröffentlicht. Die Mitarbeiter der Bauverwaltung erteilen Ihnen hierzu gerne nähere Auskünfte.

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