Beschäftigungsnachweis und Zeugnis
15.01.2020
Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses.