Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
Die Einstellung von tariflichen Lehrkräften auf Arbeitsvertrag, der Abschluss von Abstellungsverträgen für kirchliche Religionslehrkräfte und die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen/Berufsoberschulen, Studienkollegs und Heimschulen) erfolgt auf Antrag.
Der Freistaat Bayern beschäftigt an den staatlichen Schulen auch tarifliche Lehrkräfte, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, nebenamtliche Lehrkräfte und kirchliche Religionslehrkräfte. Überwiegend handelt es sich um Vertretungskräfte, deren Einsatz Unterrichtsausfälle verhindert. Im Bereich der beruflichen Schulen werden darüber hinaus zahlreiche Meister und Techniker für die Abdeckung des fachpraktischen Unterrichts eingestellt.