Steuerberaterprüfung; Beantragung der Zulassung
Um unbeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten zu dürfen, müssen Sie zum/zur Steuerberater/in bestellt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist grundsätzlich, dass Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Für die Zulassung ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk Sie vorwiegend beruflich tätig sind; falls Sie keine berufliche Tätigkeit ausüben, die Steuerberaterkammer in deren Kammerbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Sind Sie im Ausland beruflich tätig bzw. ist Ihr Wohnsitz im Ausland, ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk Sie sich beruflich niederlassen wollen. Wollen Sie keine Niederlassung in Deutschland begründen, können Sie bei einer beliebigen Steuerberaterkammer den Antrag auf Zulassung stellen.
Für die Abnahme der Steuerberaterprüfung ist der Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zuständig, in deren Bereich Sie zur Prüfung zugelassen wurden.