Stadtplaner; Eintragung in die Stadtplanerliste

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in die Stadtplanerliste.

Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

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