Spezialitätenland Bayern
Bayern genießt im Inland wie im Ausland einen Ruf als führendes Spezialitätenland. Dieses positive Image soll nun noch stärker genutzt werden, um die heimische Spezialitäten-Vielfalt zu vermarkten. Das Marketingkonzept „Spezialitätenland Bayern – Heimat der Genüsse“ setzt Zeichen für Verbraucher, Ernährungswirtschaft und Landwirte.
Die regionale Herkunft und die Qualität von Produkten gewinnen (wieder) an Bedeutung. Verbraucher suchen gezielt nach heimischen Qualitätsprodukten. Erzeuger und Handel erkennen und nutzen zunehmend das Potenzial der regionalen Sortimente bzw. des Imagefaktors „Bayern“. Das Marketingkonzept „Spezialitätenland Bayern – Heimat der Genüsse“ bündelt die heimische Spezialitäten-Kompetenz, Programme zur Qualitäts- und Herkunftssicherung, regionale Vermarktungs-Initiativen, die Vernetzung mit der Allianz Bayern Innovativ sowie wissenschaftliche Erhebungen und Auswertungen.
Die Aktivitäten unterstützen die regionale Vermarktung, stärken Wirtschaftskreisläufe im ländlichen Raum, fördern die regionaltypische Genusskultur. Und sie wirken auch außerhalb Bayerns. Verbraucher im In- und Ausland verknüpfen “Bayern” mit Werten wie Natur, Tradition und hoher Produktkompetenz.
„Herzstück“ des Konzepts ist die Website www.spezialitaetenland-bayern.de mit allen Informationen zur bayerischen Spezialitäten-Vielfalt. Rund 12.000 Köche, Kenner und Genießer besuchen jeden Monat die Bayerische Spezialitäten-Datenbank. Über 280 regionaltypische Spezialitäten werden hier fundiert und mit Genuss portraitiert: mit Info zu Geschichte und Tradition, Verbreitung und Verzehr, mit Rezepten und schönen Bildern.
Die Bayerische Spezialitäten-Landkarte ordnet die Schmankerln ihren Ursprungsregionen zu und lädt zur kulinarischen Reise durch Bayerns Regionen ein.
Aus Bayern sind aktuell 32 Agrarprodukte und Lebensmittel bei der EU eingetragen – davon 24 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und acht als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.). Zur Zeit laufen Antragsverfahren für zwei weitere bayerische Spezialitäten. Geschützt sind darüber hinaus fünf Weinbauerzeugnisse sowie zwölf Spirituosen und 1 aromatisiertes weinhaltiges Getränk.