Sozialstationen

Alte, kranke und pflegebedürftige Personen sowie Familien in Notsituationen können von Sozialstationen betreut und gepflegt werden. Diese zählen zu den Sozialen Diensten; sie sind auch Hilfs- und Leitstellen für Ratsuchende in sozialen Angelegenheiten. Als wichtigste Leistungen kommen in Betracht:



Die Pflegeleistungen werden gegen Entgelt erbracht. Soweit es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (Hauspflege, Haushaltshilfe), übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus kommen als Kostenträger auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge in Betracht (Pflege, Hilfe zurHaushaltsweiterführung).


Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Gemeinden; Kirchengemeinden

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