Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen zuständig und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt die jeweilige Stadtverwaltung.

Sie sind sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Ihre Aufgaben sind insbesondere:


  • Gesundheitsförderung,
  • allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
  • psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
  • Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
  • fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
  • Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
  • Schwangerenberatung.


Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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