Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, zu bestellen. Diese müssen für die Tätigkeit besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeit richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, der Betriebsart und den damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer.


Sie tragen dazu bei, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird.


Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister


Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es, die Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu beraten -z.B. bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen -, festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen. Sie haben auch darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.


Arbeitssicherheitsgesetz; Unfallverhütungsvorschriften „Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV-Vorschrift 2)“


Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht

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