Schwangerschaft, Hilfen bei

Werdenden Müttern stehen besondere Hilfen und Schutzrechte zur Verfügung. Diese umfassen insbesondere folgende Bereiche:


Beratung


Werdende Mütter – und Väter – haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Beratungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen) und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.


Das Angebot umfasst insbesondere Informationen über


  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit Erkrankung und Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch.


Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.


Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.


Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch die Möglichkeit der psychosozialen Beratung, insbesondere


  • bei unerfülltem Kinderwunsch,
  • nach einer Fehl- oder Totgeburt,
  • vor, während und nach Maßnahmen der pränatalen Diagnostik,
  • bei Adoptionen oder vertraulicher Geburt.


Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.


Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayern) – Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz; Schwangerschaftskonfliktgesetz (Bund)


www.schwanger-in-bayern.de


www.schwangerschaft-Hilfetelefon.de/


Finanzielle Hilfen


In besonderen Fällen, in denen die Gewährung der gesetzlichen sozialen Leistungen, insbesondere Hilfen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und der Jugendhilfe, im Einzelfall nicht möglich oder nicht ausreichend ist, können Schwangere in Notlagen von der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanzielle Hilfen erhalten. Diese erfolgen im Rahmen einer Schenkung ohne Rechtsanspruch als Zuschuss zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen.


Der Antrag muss vor Geburt des Kindes bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der freien Träger sowie der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen oder bei katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gestellt werden.


www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/stiftung/index.php


www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/index.php


Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen bei


Mutterschaftsgeld


Mutterschutz


Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Mutterschutz.


Mutterpass


Frauen erhalten zu Beginn der Schwangerschaft durch ihre Ärztin oder ihren Arzt einen Mutterpass ausgestellt, der alle wichtigen Daten und Hinweise über ihren Gesundheitszustand enthält. Die Schwangere sollte diesen Pass stets bei sich tragen, damit in Notfällen, z.B. bei einer Frühgeburt, schnell geholfen werden kann.


Rentenversicherung


Anrechnung der Schwangerschaftszeit in der Rentenversicherung siehe Anrechnungszeiten


Eltern- und Familienbildung


Eltern- und Familienbildung


Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Ärzte, gesetzliche Krankenkassen, Gesundheitsverwaltungen, Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Beratungs- und Bildungsstätten kommunaler und freier Träger


www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/beratung/index.php#sec4


www.familienland-bayern.de

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