Schulen für Behinderte und Kranke; Untersuchungen
20.01.2020
Kindern in Schulen für Kranke und Behinderte bzw. Förderschulen soll zumindestens einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei der Schuleingangsuntersuchung erhobene Befunde zu überprüfen und ggf. ärztliche oder heilpädagogische Maßnahmen einzuleiten.