Regionale Identität; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der Heimatpolitik Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten zur Stärkung der regionalen Identität mittels regionaler Markenprozesse und Imagekampagnen sowie für Einzelvorhaben, deren Schwerpunkt die Stärkung von Aspekten der regionalen Identität ist.

Zweck


Zweck der Zuwendungen ist die Stärkung regionaler Identität in den Teilräumen Bayerns im Rahmen der Heimatpolitik als Beitrag zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung). Durch ganzheitliche Kommunikation und Inwertsetzung der identitätsprägenden Merkmale der Region wird ein Beitrag zur eigenständigen Regionalentwicklung und zur räumlichen Wettbewerbsfähigkeit der Teilräume geleistet. Insbesondere sollen die Zuwendungen beitragen zur verbesserten regionalen Abstimmung und Vernetzung, der nachhaltigen Inwertsetzung von identitätsstiftenden Merkmalen und zu einer besseren Profilbildung bayerischer Regionen nach innen und außen.


Gegenstand


Gefördert werden neue, regionale Projekte mit grundsätzlich folgenden Inhalten:


  • Präsentation von Regionen nach innen und außen durch Markenprozesse und Imagekampagnen,
  • Einzelvorhaben, deren Schwerpunkt die Stärkung von Aspekten der regionalen Identität ist, z. B.: Kommunikationsinstrumente zur Positionierung regionaler Identität (Binnen- und Außenmarketing) für die breite Öffentlichkeit oder spezielle Zielgruppen, Maßnahmen zu Vermittlung von Kultur und Geschichte der Region, Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Vermarktung regionaler Produkte, Inwertsetzung regionaler Besonderheiten im Rahmen von Fachkräftemarketing, Willkommenskultur usw., Bewusstseinsschaffung für regionale Besonderheiten in Bereichen wie Naherholung, Freizeit, Lebensqualität. 


Zuwendungsempfänger


Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts, soweit zumindest ein Mitglied/Gesellschafter ein Landkreis ist. Dabei ist eine Kooperation mehrerer Gebietskörperschaften und eine Beteiligung anderer Institutionen möglich.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können Ausgaben für Personal, bewegliche Sachen, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie sonstige Leistungen durch Dritte.


Art und Höhe


Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr und Region. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.

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