Praktikumslehrer an Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung

Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.

Ein Praktikumslehrer oder eine Praktikumslehrerin betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Er/Sie zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.


Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrer ein, und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.

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