Pass-, Personalausweis- und Melderecht; Beratung der Gemeinden
Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht.
Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis.
Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.
Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht. Wird eine pass-/personalausweisrechtliche oder melderechtliche Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.