Organspende und Transplantationsmedizin; Informationen
Die moderne Medizin ist in der Lage, durch die Transplantation von Organen oder Geweben das Leben vieler Menschen zu retten, es zu verlängern und/oder ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern. In Deutschland leben etwa 78.000 Menschen, deren Nieren nicht mehr funktionstüchtig sind, so dass sie ohne eine Nierenspende auf die Dialyse angewiesen sind. Bei vielen Patienten, die z. B. auf ein Herz oder eine Leber warten, hängt ihr Leben davon ab, dass für sie rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden werden kann. Dabei besteht ein großer Mangel an Spenderorganen. Bei Patienten auf der Warteliste für eine Niere beträgt die durchschnittliche Wartezeit 6 Jahre. Und jeden Tag sterben in Deutschland durchschnittlich 3 Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz des Bundes, in den Ausführungsgesetzen der Länder sowie in den Richtlinien der Bundesärztekammer genau geregelt.
Zunächst muss der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, eindeutig festgestellt werden. Hierfür müssen 2 dafür besonders qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander bei dem potentiellen Spender den endgültigen, nicht behebaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Hirntod) festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Hirntätigkeit vollständig – nicht nur zum Teil wie bei einem Menschen im Koma – und absolut irreversibel erloschen sein muss. Kommt nun dieser Verstorbene aus medizinischen Gesichtspunkten für eine Organspende in Betracht, so kommt es darauf an, ob der Verstorbene Organspender sein wollte. Eine biologische Altersgrenze für eine Organspende existiert nicht; entscheidend ist die Funktion der Organe. Die erforderliche Zustimmung zur Organspende kann z.B. aus einem Organspendeausweis eindeutig hervorgehen. Trägt der Verstorbene seinen Willen nicht in schriftlicher Form bei sich, so werden seine Angehörigen befragt. Ist ihnen der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, müssen sie entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen eine Entscheidung treffen.
Um die Zahl derer, die selbst eine Entscheidung über ihre Organspendebereitschaft treffen, zu erhöhen und die Angehörigen in der Situation der Übermittlung der Todesnachricht zu entlasten, hat der Gesetzgeber bereits seit dem Jahr 2012 vorgesehen, dass alle Krankenversicherten durch ihren Versicherer über das Thema Organspende in regelmäßigen Abständen informiert und zur Abgabe einer eigenen Erklärung aufgefordert werden.
Neben der postmortalen Organspende gibt es noch die Möglichkeit der Lebendspende, insbesondere der paarig angelegten Nieren oder von Teilen der Leber. Die Organentnahme bei toten Organspendern geht der Lebendspende jedoch vor, da dort in die körperliche Integrität des gesunden Organspenders eingegriffen wird. Die Spende von Organen, die sich nicht wieder bilden können, ist nur zulässig zur Übertragung von Organen auf Verwandte 1. oder 2. Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Verlobte oder auf andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen. Außerdem muss eine Kommission dazu Stellung nehmen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass die Lebendspende nicht freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Dem Organspender werden die Kosten für die Operation und für die mit der Organentnahme im Zusammenhang stehende medizinische Betreuung erstattet. Hierzu hat er gegenüber der Krankenkasse des Empfängers einen Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung. Dieser umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeld. Zudem besteht für Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch (Entgeltfortzahlung) gegenüber dem Arbeitgeber wie im Krankheitsfalle. Ferner unterfallen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer Organspende dem Anwendungsbereich der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Jegliche Form von Handeltreiben mit Organen ist dagegen verboten und unter Strafe gestellt. Der Spender darf für die Organspende selbst kein Entgelt oder eine andere materielle Entlohnung annehmen. Strafbar macht sich auch, wer für ein Organ eine Entlohnung gewährt, der Arzt, der ein solches Organ entnehmen oder transplantieren würde oder derjenige, der sich ein solches Organ übertragen lassen würde.
Die Vorbereitung des Patienten auf eine Transplantation erfolgt in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Hausarzt, dem niedergelassenen Facharzt und dem Transplantationszentrum.
Abhängig vom konkreten Gesundheitszustand wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer entschieden, ob ein Patient auf die Warteliste für eine postmortale Organtransplantation aufgenommen wird. Mit Aufnahme auf die Warteliste wird der Patient bei Eurotransplant, der Vermittlungsstelle in Leiden/Niederlande, als potentieller Transplantatempfänger gemeldet. Eurotransplant ist für die Vermittlung postmortaler Organe zuständig. Diese erfolgt nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit der Transplantation – zwei Kriterien, die wiederum nach medizinisch begründeten Richtlinien der Bundesärztekammer bestimmt werden. Sobald ein geeignetes Organ gefunden ist, wird der Patient telefonisch benachrichtigt und begibt sich zur Transplantation in das Transplantationszentrum; siehe auch Krankenhausbehandlung.
Im Freistaat Bayern bestehen derzeit 6 Transplantationszentren, in denen vermittlungspflichtige Organe (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Darm) übertragen werden.
Die Organisation der Organentnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich der vom Transplantationsgesetz vorgesehenen unabhängigen Koordinierungsstelle, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Nach der Transplantation ist in der Regel eine lebenslange ambulante Nachsorge erforderlich, um den Gesundheitszustand des Patienten zu erhalten, die medikamentöse Therapie mit sog. Immunsuppressiva zu überwachen und die Funktion des Transplantats möglichst lange zu stabilisieren; siehe auch Krankenbehandlung.
Dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist die Steigerung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Es betreibt deshalb seit Jahren eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.
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