Medizinische Versorgung; Angebote des Bezirks

Die Bezirke stellen in den Fachbereichen Psychiatrie und Neurologie die medizinische Versorgung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger sicher. In eigenen Fachkliniken und Institutsambulanzen oder durch ihre Klinikunternehmen sowie in psychiatrischen Abteilungen an somatischen Krankenhäusern stellen sie dazu nach Möglichkeit gemeindenahe stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote bereit.

Allgemeinpsychiatrische, neurologische Kliniken und Institutsambulanzen
Für alle psychischen Störungen und Krankheiten, Suchterkrankungen und bei seelischen Krisen bieten die psychiatrischen Fachkliniken und Fachabteilungen der Bezirke oder ihrer Klinikunternehmen spezialisierte stationäre oder tagesklinische Behandlungsangebote an. Für die ambulante Untersuchung und Behandlung können sich Patienten direkt an die Institutsambulanzen der Kliniken wenden.

Ambulante Hilfen für seelisch behinderte Menschen (psychisch kranke und suchtkranke Menschen)
Die Bezirke gewähren ambulante Leistungen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund seelischer Störungen (psychischer Erkrankung, Suchtkrankheit) wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Gleiches gilt für Personen, die von seelischer Behinderung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen können auf Wunsch des betroffenen Menschen auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewährt werden.

Hilfen in Einrichtungen für seelisch behinderte Menschen (psychisch kranke und suchtkranke Menschen)
Die Bezirke gewähren Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe) in stationären und teilstationären Einrichtungen (z.B. Tageseinrichtungen, Tagesstätten, Werkstätten, Übergangseinrichtungen und Wohnheimen) für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund seelischer Störungen (psychischer Erkrankung, Suchtkrankheit) wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft beeinträchtigt sind und bei denen ambulante Leistungen nicht mehr ausreichen. Gleiches gilt für Personen, die von seelischer Behinderung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen können auf Wunsch des betroffenen Menschen auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewährt werden.

Hilfen in Tagesstätten für Erwachsene
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für chronisch-psychisch Kranke erwachsene Menschen mit eingeschränktem, schwankendem Leistungsspektrum. Sie leben in der Regel außerhalb stationärer psychiatrischer Versorgungsstrukturen, z. B. in ihren Familien, in einer eigenen Wohnung oder im betreuten Wohnformen.

Sozialpsychiatrische Dienste
Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden.

Psychosoziale Suchtberatungsstellen
Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

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